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Konstruktion von Steuersparmodellen
Der Fiskus hat sich durchgesetzt - Steuersparmodelle werden rar!
Die klassischen Steuersparmodelle oder auch Steuerstundungsmodelle wurden zwar bereits vor geraumer Zeit durch den Fiskus abgeschafft, aber es gibt immer noch legale Steuersparmodelle.
Steuersparmodelle sind insbesondere für außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG (insbesondere bei Abfindungen) interessant.
Steuersparmodelle bei den Ertragssteuern:
- Altersvorsorge für natürliche Personen (insbesondere Basisrente für Freiberufler)
- Betriebliche Altersvorsorge (insbesondere Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer)
- Prämienzusagen für Mitarbeiter (Gehaltserhöhung durch Steuerersparnis, für Bilanzierer)
- Ansparabschreibung (verschiebt den Gewinn in spätere Jahre, nur
für Selbständige und Unternehmen)
Steuersparmodelle bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Durch eine optimierte Übertragung des Vermögens kann man Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer reduzieren oder sogar ganz vermeiden. Die bestehenden Vorteile bei Vermögensübertragungen sollten schnell genutzt werden, da weitere Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes drohen.
Steuersparmodelle – steuerbegünstigte Kapitalanlagen
Bei den Kapitalanlagen darf man die Steuer nicht außer Betracht lassen. Es kommt bei einer Kapitalanlage nicht auf die Brutto-, sondern auf die Nachsteuer-Rendite an. Die neue Abgeltungssteuer trifft den Privatanleger mit zum Teil einschneidenden steuerlichen Mehrbelastungen:
Seit vielen Jahren bieten wir Unabhängigkeit und Objektivität bei der Auswahl von steuerbegünstigten Kapitalanlagen. Diese ermöglichen Ihnen die Nutzung der Steuergesetze und eine sinnvolle Streuung Ihrer Vermögensanlagen. Durch die Vielzahl der Angebote ist eine gründliche und neutrale Prüfung besonders wichtig. Da wir unabhängig von Initiatoren sind, können wir die Angebote objektiv prüfen, vergleichen und beurteilen.
Wir können Lösungsmöglichkeiten zur steueroptimalen Umstrukturierung Ihres Vermögens aufzeigen und zukunftsweisende Vermögensstrategien mit der Möglichkeit des Erhalts einer dauerhaften Steuerfreiheit für alle Erträge, selbst im Erbschaft- oder Schenkungsfall entwickeln.